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Das DRSA für Bewerber des gehobenen Polizeivollzugsdiensts

Angehende Polizisten (korrekt: Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst) benötigen laut den Informationen des Bewerbungsportals der Polizei NRW zur Bewerbung auch mindestens ein aktuelles Rettungsschwimmabzeichen Bronze:

(Zitat aus den Informationen zum Bewerbungsverfahren der Polizei)

Des Weiteren möchte ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass eine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes NRW nur möglich ist, wenn Sie [...] den Nachweis über das Ablegen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (DRSA) mindestens in Bronze (darf bei Eingang nicht älter als 2 Jahre sein, verbindlich ist der Poststempel) [...] als beglaubigte Kopien beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW eingereicht haben.

Ihre Teilnahme zur Ausbildung als Rettungsschwimmer bei uns

Da die Bewerbung feste Fristen für das Einreichen dieser Dokumente vorgibt, kommt es jedes Jahr immer wieder zu dramatischen Fällen, in denen uns Anfragen von angehenden Bewerbern oder deren Eltern erreichen, die teilweise verzweifelt versuchen, wenige Wochen oder Tage vor Fristende diese Qualifikation kurzfristig zu erhalten. Wir können unsere Kurse aber nicht außerhalb der Reihe für Einzelne anbieten, sondern diese angesichts der Fülle an zu erlernender Praxis und Theorie nur zu bestimmten, ausgeschriebenen Zeiten abhalten. Daher hier die eindringliche Bitte: Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Teilnahme in unseren Kursen!

Ihre Anfragen diesbezüglich richten Sie bitte an unseren „Fachwart für Ausbildung“, Christian Wigant.

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